Einschränkungen 17.07. und 18.07.

12.05.2025 — Post

Liebe Patientinnen und Patienten,

wie schon angekündigt, beginnt am 21.07. unser Sommerurlaub.

Nun wurde ich ausgerechnet für die Nacht vom 17.07. zum 18.07. zum Kassenärztlichen Nachtfahrdienst eingeteilt. Das bedeutet konkret:

  • Am Donnerstag, dem 17.07., muss ich die Sprechstunde bereits um 17 Uhr beenden. Ab 18 Uhr muss ich mich nämlich zwingend in der KV-Notdienstzentrale zum Dienst melden.
    • Am Freitag, dem 18.07., kann ich keine Sprechstunde abhalten, da ich mich ausschlafen muss.

      Das bedeutet im Klartext, dass ich für Sie vor dem Sommerurlaub nur noch bis einschließlich 17.07. zur Verfügung stehe. Bitte achten Sie unbedingt darauf, Rezeptwünsche, nötige Verlängerungen von Krankschreibungen und Attestbegehren aller Art rechtzeitig mitzuteilen. Bereits am 17.07. kann ich keine Schriftarbeiten mehr erledigen, da ich ja nach der Sprechstunde unverzüglich die Praxis Richtung Notdienst verlassen muss.